Auch dieses Jahr werden am 2. Mai die Übertrittszeugnisse verteilt. Ein Zeugnis, das – wie alle Zeugnisse – auf Momentaufnahmen basiert, weil Noten nur aufzeigen, was Schüler und Schülerinnen an einem bestimmten Tag von dem Stoff der letzten Wochen noch wussten.
Zudem sind Übertrittszeugnisse ausschließlich auf Selektion ausgelegt. Sie sortieren Schüler und Schülerinnen in unterschiedliche Schularten, die den Anschein erwecken, die Kinder wären dort gut aufgehoben. Diese Selektion basiert ausschließlich auf Noten und wird keinem Kind gerecht. Vielfach muss nach einiger Zeit die Schulart gewechselt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen, verlieren Freunde und müssen in der neuen Schule neu anfangen, was häufig zu Problemen führt. Dies gilt für den Wechsel generell, egal in welche Schulart getauscht wird.
Von „Elternwillen“ kann beim Übertritt kaum die Rede sein. Lediglich nach einem Probeunterricht, der nicht offensichtlich bestanden ist, können Eltern unter Umständen auf „ihrem Willen“ beharren. Elternwillen wird erst dann beachtet, wenn Eltern unabhängig entscheiden können, welche Schulart ihr Kind in Zukunft besuchen soll.
Grundsätzlich rät der NEV dazu sich mit der Lehrkraft auszutauschen und zu beraten. Die Lehrkräfte sehen die Schüler und Schülerinnen aus einer anderen Sicht, die mit in die Entscheidung für die Schulart einbezogen werden sollte.
Der NEV widerspricht der Aussage des Kultusministers „Knapp 80 Prozent der Eltern halten Übertrittszeugnis für sinnvoll“ vehement. Die Fragestellung des Ministeriums lässt interpretationsfähige Aussagen zu, außerdem werden keine Alternativen zum Übertritt angeboten, weil die Regierung an der Selektion festhält und keine anderen Angebote zulässt.
Seit vielen Jahren fordert der NEV die Verlängerung der gemeinsamen Schulzeit. Nicht nur Schülerinnen und Schüler profitieren von einer gemeinsamen Schulzeit bis zur 10. Klasse, die gesellschaftliche Entwicklung kann ebenfalls positiv beeinflusst werden.
Auch dieses Jahr werden am 2. Mai die Übertrittszeugnisse verteilt. Ein Zeugnis, das – wie alle Zeugnisse – auf Momentaufnahmen basiert, weil Noten nur aufzeigen, was Schüler und Schülerinnen an einem bestimmten Tag von dem Stoff der letzten Wochen noch wussten.
Zudem sind Übertrittszeugnisse ausschließlich auf Selektion ausgelegt. Sie sortieren Schüler und Schülerinnen in unterschiedliche Schularten, die den Anschein erwecken, die Kinder wären dort gut aufgehoben. Diese Selektion basiert ausschließlich auf Noten und wird keinem Kind gerecht. Vielfach muss nach einiger Zeit die Schulart gewechselt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen, verlieren Freunde und müssen in der neuen Schule neu anfangen, was häufig zu Problemen führt. Dies gilt für den Wechsel generell, egal in welche Schulart getauscht wird.
Von „Elternwillen“ kann beim Übertritt kaum die Rede sein. Lediglich nach einem Probeunterricht, der nicht offensichtlich bestanden ist, können Eltern unter Umständen auf „ihrem Willen“ beharren. Elternwillen wird erst dann beachtet, wenn Eltern unabhängig entscheiden können, welche Schulart ihr Kind in Zukunft besuchen soll.
Grundsätzlich rät der NEV dazu sich mit der Lehrkraft auszutauschen und zu beraten. Die Lehrkräfte sehen die Schüler und Schülerinnen aus einer anderen Sicht, die mit in die Entscheidung für die Schulart einbezogen werden sollte.
Der NEV widerspricht der Aussage des Kultusministers „Knapp 80 Prozent der Eltern halten Übertrittszeugnis für sinnvoll“ vehement. Die Fragestellung des Ministeriums lässt interpretationsfähige Aussagen zu, außerdem werden keine Alternativen zum Übertritt angeboten, weil die Regierung an der Selektion festhält und keine anderen Angebote zulässt.
Seit vielen Jahren fordert der NEV die Verlängerung der gemeinsamen Schulzeit. Nicht nur Schülerinnen und Schüler profitieren von einer gemeinsamen Schulzeit bis zur 10. Klasse, die gesellschaftliche Entwicklung kann ebenfalls positiv beeinflusst werden.
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