Lt. Art. 65 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEuG) wirkt der Elternbeirat in allen Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. In dem dazugehörigen Kommentar des Kultusministeriums steht ausdrücklich, dass der Begriff „von allgemeiner Bedeutung“ nicht eng ausgelegt werden darf.
Dieses Gesetz hat für Elternbeiräte und Schulleitungen gravierende Auswirkungen. Denn der Elternbeirat muss über alles informiert werden, auch in Zeiten der virusbedingten Schulschließungen.
In der Krisenzeit sollten natürlich nur die notwendigsten Themen im Elternbeirat behandelt werden. Doch wenn die Schule nicht betreten werden darf, wie funktioniert dann die Kommunikation?
Klar, per E-Mail. Doch eine Sitzung mit allen Elternbeiräten und der Schulleitung ist auf per Mail kaum möglich. Wenn der Elternbeirat in allen für Eltern wichtigen Angelegenheiten mitwirken soll, muss aber eine Elternbeiratssitzung durchgeführt werden. Ein Treffen in der Schule muss vermieden werden, in einem Lokal ist auch ohne Corona ein No-Go.
Denn eine Elternbeiratssitzung muss grundsätzlich nicht öffentlich abgehalten werden. Das ist in einem Lokal nicht gegeben. (Auch in einem Nebenraum ist eine Bedienung aktiv) Das ist im Übrigen auch der Grund warum die Schule einen Raum für die Sitzung des Elternbeirates zur Verfügung stellen muss!
Bei einem Elternbeirat zu Hause ist auch keine Alternative, denn dort gibt es Familienmitglieder,
womit die Sitzung wieder öffentlich ist und der COVID19 kann durch das Treffen verbreitet werden.
Eine Möglichkeit ist ein Treffen per Skype oder Microsoft-Teams, wenn alle Elternbeiräte Zugriff haben. Aber auch hier müssen klare Regeln eingehalten werden. Der/Die Sitzungsleiter/in nennt die Teilnehmer/innen namentlich, die dann auch alle im Protokoll erwähnt werden. Die Teilnehmer müssen versichern, dass sie alleine im Raum sind und umgehend anzeigen, wenn jemand den Raum betritt. Die Schulleitung oder eine Stellvertretung sollte teilnehmen, also sind Terminabsprachen wichtig.
Eine Einladung mit Tagesordnung sollte auf jeden Fall erstellt werden, ebenso wie ein Protokoll. Ganz besondere Augenmerke sind auf die Beschlüsse zu richten. Beschlüsse sind im Elternbeirat nur gültig, wenn die Elternbeiratsmitglieder in Persona anwesend sind. Deshalb gelten auch keine Beschlüsse per Mail oder Whatsapp. Diese Art der Kommunikation ist im Gesetzestext noch nicht aufgenommen worden.
Das heißt, dass alle Beschlüsse per Skype nochmals bestätigt werden müssen, wenn der Elternbeirat in der Schule wieder tagen darf.
Auf den Datenschutz müssen wir natürlich auch hinweisen. Skype, MS-Teams, Whatsapp und Co. unterliegen natürlich nicht den europäischen Datenschutzgrundverordnung. Das muss bei den Sitzungen und der Kommunikation unbedingt berücksichtigt werden.
Nachdem aber zurzeit keine andere Möglichkeit zur Sitzung oder Kommunikation besteht, muss
natürlich jeder Elternbeirat mit der Schulleitung selbst entscheiden, was im Netz besprochen wird.
Nach Aufhebung der Schulschließungen gilt grundsätzlich wieder, dass sich der Elternbeirat nur auf nicht öffentlichen Sitzungen im Schulhaus trifft, alles Wichtige bespricht und Beschlüsse getätigt werden.
Hier sollten alle Beschlüsse, die aufgrund der besonderen Situation gefasst wurden, am Besten
nochmal offiziell abgesegnet werden.
Wichtig ist eine gemeinsame und gute Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die gerade jetzt in der Krisenzeit, ihre positiven Früchte zeigen kann.
Lt. Art. 65 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEuG) wirkt der Elternbeirat in allen Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. In dem dazugehörigen Kommentar des Kultusministeriums steht ausdrücklich, dass der Begriff „von allgemeiner Bedeutung“ nicht eng ausgelegt werden darf.
Dieses Gesetz hat für Elternbeiräte und Schulleitungen gravierende Auswirkungen. Denn der Elternbeirat muss über alles informiert werden, auch in Zeiten der virusbedingten Schulschließungen.
In der Krisenzeit sollten natürlich nur die notwendigsten Themen im Elternbeirat behandelt werden. Doch wenn die Schule nicht betreten werden darf, wie funktioniert dann die Kommunikation?
Klar, per E-Mail. Doch eine Sitzung mit allen Elternbeiräten und der Schulleitung ist auf per Mail kaum möglich. Wenn der Elternbeirat in allen für Eltern wichtigen Angelegenheiten mitwirken soll, muss aber eine Elternbeiratssitzung durchgeführt werden. Ein Treffen in der Schule muss vermieden werden, in einem Lokal ist auch ohne Corona ein No-Go.
Denn eine Elternbeiratssitzung muss grundsätzlich nicht öffentlich abgehalten werden. Das ist in einem Lokal nicht gegeben. (Auch in einem Nebenraum ist eine Bedienung aktiv) Das ist im Übrigen auch der Grund warum die Schule einen Raum für die Sitzung des Elternbeirates zur Verfügung stellen muss!
Bei einem Elternbeirat zu Hause ist auch keine Alternative, denn dort gibt es Familienmitglieder,
womit die Sitzung wieder öffentlich ist und der COVID19 kann durch das Treffen verbreitet werden.
Eine Möglichkeit ist ein Treffen per Skype oder Microsoft-Teams, wenn alle Elternbeiräte Zugriff haben. Aber auch hier müssen klare Regeln eingehalten werden. Der/Die Sitzungsleiter/in nennt die Teilnehmer/innen namentlich, die dann auch alle im Protokoll erwähnt werden. Die Teilnehmer müssen versichern, dass sie alleine im Raum sind und umgehend anzeigen, wenn jemand den Raum betritt. Die Schulleitung oder eine Stellvertretung sollte teilnehmen, also sind Terminabsprachen wichtig.
Eine Einladung mit Tagesordnung sollte auf jeden Fall erstellt werden, ebenso wie ein Protokoll. Ganz besondere Augenmerke sind auf die Beschlüsse zu richten. Beschlüsse sind im Elternbeirat nur gültig, wenn die Elternbeiratsmitglieder in Persona anwesend sind. Deshalb gelten auch keine Beschlüsse per Mail oder Whatsapp. Diese Art der Kommunikation ist im Gesetzestext noch nicht aufgenommen worden.
Das heißt, dass alle Beschlüsse per Skype nochmals bestätigt werden müssen, wenn der Elternbeirat in der Schule wieder tagen darf.
Auf den Datenschutz müssen wir natürlich auch hinweisen. Skype, MS-Teams, Whatsapp und Co. unterliegen natürlich nicht den europäischen Datenschutzgrundverordnung. Das muss bei den Sitzungen und der Kommunikation unbedingt berücksichtigt werden.
Nachdem aber zurzeit keine andere Möglichkeit zur Sitzung oder Kommunikation besteht, muss
natürlich jeder Elternbeirat mit der Schulleitung selbst entscheiden, was im Netz besprochen wird.
Nach Aufhebung der Schulschließungen gilt grundsätzlich wieder, dass sich der Elternbeirat nur auf nicht öffentlichen Sitzungen im Schulhaus trifft, alles Wichtige bespricht und Beschlüsse getätigt werden.
Hier sollten alle Beschlüsse, die aufgrund der besonderen Situation gefasst wurden, am Besten
nochmal offiziell abgesegnet werden.
Wichtig ist eine gemeinsame und gute Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die gerade jetzt in der Krisenzeit, ihre positiven Früchte zeigen kann.