Wir brauchen Bundes- und Ländermittel.
Bayern hatte im Oktober 2018 im Nachtragshaushalt 40 Millionen Euro für die Digitalisierung der Schulen bereitgestellt. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sollen 172,5 Millionen Euro Landesmittel bereitgestellt werden. Im April 2019 kam der Stopp. Kommunen sollen die Digitalisierungskosten nun über die Bundesmittel finanzieren. Diese stehen jedoch erst nach einer Gesetzesänderung zur Verfügung. Die Schulen und Kommunen als Sachaufwandsträger hängen also in der Luft.
So geht das nicht!
Die digitale Schule ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Freistaat und Kommunen, damit alle Kinder in allen Regionen gleiche Bildungschancen erhalten. Der Freistaat darf sich hier nicht zurückziehen und sich auf die Weiterreichung von Bundesmitteln beschränken. Die Umsetzung der digitalen Schule ist mehr als nur die Beschaffung von Geräten. Es braucht eine funktionierende Systembetreuung, damit die digitale Technik dauerhaft eingesetzt werden kann. Und es braucht Lehrer, die die Technik pädagogisch sinnvoll im Unterricht einsetzen können. Ohne ein Gesamtkonzept des Freistaats kann die digitale Schule nicht funktionieren.
Die Ausstattung der digitalen Schule ist kein herkömmlicher Sachaufwand, wie für eine Tafel oder Schulbank, sondern ist Teil der Pädagogik. Das Schulfinanzierungsgesetz, das noch aus der Zeit von Kreide und Schiefertafel stammt, muss dringend an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Der Freistaat muss auch Verantwortung für das IT-Personal übernehmen, denn sonst kann die Einführung der digitalen Klassenzimmer nicht flächendeckend nach gleichen Standards in allen Regionen Bayerns geschehen.
Gerlinde Mathes
Wir brauchen Bundes- und Ländermittel.
Bayern hatte im Oktober 2018 im Nachtragshaushalt 40 Millionen Euro für die Digitalisierung der Schulen bereitgestellt. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sollen 172,5 Millionen Euro Landesmittel bereitgestellt werden. Im April 2019 kam der Stopp. Kommunen sollen die Digitalisierungskosten nun über die Bundesmittel finanzieren. Diese stehen jedoch erst nach einer Gesetzesänderung zur Verfügung. Die Schulen und Kommunen als Sachaufwandsträger hängen also in der Luft.
So geht das nicht!
Die digitale Schule ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Freistaat und Kommunen, damit alle Kinder in allen Regionen gleiche Bildungschancen erhalten. Der Freistaat darf sich hier nicht zurückziehen und sich auf die Weiterreichung von Bundesmitteln beschränken. Die Umsetzung der digitalen Schule ist mehr als nur die Beschaffung von Geräten. Es braucht eine funktionierende Systembetreuung, damit die digitale Technik dauerhaft eingesetzt werden kann. Und es braucht Lehrer, die die Technik pädagogisch sinnvoll im Unterricht einsetzen können. Ohne ein Gesamtkonzept des Freistaats kann die digitale Schule nicht funktionieren.
Die Ausstattung der digitalen Schule ist kein herkömmlicher Sachaufwand, wie für eine Tafel oder Schulbank, sondern ist Teil der Pädagogik. Das Schulfinanzierungsgesetz, das noch aus der Zeit von Kreide und Schiefertafel stammt, muss dringend an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Der Freistaat muss auch Verantwortung für das IT-Personal übernehmen, denn sonst kann die Einführung der digitalen Klassenzimmer nicht flächendeckend nach gleichen Standards in allen Regionen Bayerns geschehen.
Gerlinde Mathes