Hier finden Sie Wissenswertes rund um Schule und Eltern(-beirats)arbeit.
Ein Thema fehlt? Melden Sie sich einfach unter: buero@nuernberger-elternverband-ev.de. Wir bemühen uns alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Bei Fragen zu den einzelnen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
A
Abendrealschule
Die Abendrealschule ist für Berufstätige gedacht, die in einer dreijährigen Schulzeit bis zum Realschulabschluss führt.
Abendgymnasium
In einer vierjährigen Schulzeit können Berufstätige das Abitur erlangen.
Abstimmung
siehe Mitwirkung
Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften, kurz AGs genannt, können nur dann eingerichtet werden, wenn das staatlich Schulamt ausreichend Stunden zur Verfügung stellt. AGs richtet jede Schule ein wie sie kann und möchte. Manche haben Computer AGs, Theater AGs, Schach AGs…… Weil das staatliche Schulamt das Stundenbudget für die Schulen jedes Schuljahr neu verteilt, können AGs auch gestrichen werden.
Aufsichtspflicht
Wann besteht für die Schule Aufsichtspflicht? Ab wann müssen Lehrkräfte in dem Klassenzimmer sein? Hier nachlesen: Aufsichtspflicht
B
Befreiung/Beurlaubung
Auf Antrag der Eltern können Schüler*innen von dem Unterricht befreit werden, z.B. bei Todesfällen.
Schüler*innen können bei körperlichen Problemen vom Sportunterricht befreit werden.
Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen ist nicht möglich.
Ferien einen oder mehrere Tage zu verlängern, d.h. früher in den Sommerurlaub zu starten ist nicht möglich.
Benehmen
Der Elternbeirat diskutiert mit der Schulleitung über bestimmte Themen, z.B. Sprengeländerungen, aber die Schulleitung oder Schulaufsicht entscheidet.
Berufsschule
Die Berufsschule ist eine Voll- und Teilzeitschule im Rahmen der beruflichen Ausbildung. Für manche Schüler besteht Berufsschulpflicht. Der mittlere Bildungsabschluss ist mit einem Berufschulabschluss erreicht, wenn ein Notendurchschnitt von 3.00 erreicht wird, ausreichend Englischkenntnisse vorhanden sind und eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden kann.
Berufsfachschule
In einer Berufsfachschule kann ein Beruf ausschließlich auf schulischer Basis erlernt werden. Berufsfachschulen sind nicht nur städtisch oder staatlich, sondern auch privat. Der Besuch der privaten Berufsfachschulen muss finanziert werden.
C
D
Disziplinarausschuss
Infos zum Disziplinarausschuss können sie hier nachlesen: Diszi
E
Einvernehmen
Hier ist das Einverständnis des Elternbeirates gefragt. Der Elternbeirat muss z.B. zustimmen bei der Beschaffung von Schülerzeichengeräten und Arbeitsheften.
Elternbeiratssitzungen
Wie wird eine Elternbeiratssitzung gehalten, was muss beachtet werden? Alles rund um die EB Sitzung: [download-attachment id=“635″ title=“Elternbeiratssitzungen“]
Externe Evaluation DIE EXTERNE EVALUATION WURDE 2017 AUSGESETZT
Im Abstand von 4 – 5 Jahren werden alle Schulen evaluiert, das heißt „kritisch bewertet“. In der Kurzfassung: 3 Lehrkräfte und 1 Außerschulischer (aus der Wirtschaft oder Eltern) erstellen einen Bericht über die Schule. Festgelegte Kriterien müssen erfüllt werden, die Evaluatoren bewerten die Erfüllung der Kriterien durch Befragung der Eltern, Lehrer und Schüler*innen (online und schriftlich), persönlichen Interviews mit Eltern, Lehrern, Schüler*innen und allen andern an oder mit der Schule arbeitenden Personen und Unterrichtsbesuchen. Die Evaluatoren erstellen einen Bericht für die Schule der das Gesamtbild der Schule widerspiegeln soll (nicht auf einzelne Lehrkräfte bezogen) und einen Berichtsteil für die Schulleitung.
Der Gesamtbericht darf auch an Eltern weitergegeben werden, den Bericht der Schulleitung erhält nur die Schulleitung, sie entscheidet wer den Bericht sehen darf.
Alle weiterführenden Infos zur Evaluation: https://www.isb.bayern.de/schulartuebergreifendes/qualitaetssicherung-schulentwicklung/evaluation/externe_evaluation/
F
Fachschulen
Fachschulen sind meist einjährig und schließen an eine Berufsausbildung an. Hier kann durch eine Prüfung die Fachhochschulreife erlangt werden, die das Studieren bestimmter Studiengänge erlaubt.
Fachoberschulen und Berufsoberschulen
Nach einer Ausbildung oder mit der mittleren Reife können diese Schulen besucht werden, sie ebnen den Weg zur so genannten Fachabitur. Bestimmte Studiengänge dürfen belegt werden.
Fotos
Für Fotoaufnahmen in der Schule gelten Datenschutzbestimmungen, hier nachzulesen: Foto
Förderschulen
Förderschulen besuchen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Lehrkräfte sind speziell ausgebildet. Jede Förderschule besitzt ihren eigenen Schwerpunkt, z.B. Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung.
Die Förderschulen sind als Grund- und Mittelschulen ausgerichtet, die Jahrgangsstufen 1 – 9 sind grundsätzlich eingerichtet, an manchen Schulen besteht auch die Jahrgangsstufe 10 mit dem mittleren Bildungsabschluss. Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sind ebenfalls eingerichtet.
G
Alles rund um das Geld des Elternbeirats erfahren Sie hier: [download-attachment id=“636″ title=“Geld“]
Geschäftsordnung
jeder Elternbeirat darf sich eine Geschäftsordnung geben. Ein Muster finden Sie hier: Geschäftsordnung 18
Grundschule
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufe 1 -4 lt. dem BayEUG hat sie den Auftrag „grundlegende Bildung als Voraussetzung für jede weitere schulische Bildung“ zu schaffen.
Gymnasium
Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 – 13, der Abschluss ist das Abitur. Das Gymnasium kann nach der 4. Klasse mit dem Notendurchschnitt von 2,33 in Deutsch, Mathe und Heimat- und Sachkundeunterricht notwendig.
H
Das Schulfest steht an? Hier gibt es Infos zum Hygienennachweis
I
Interne Evaluation
Schulleitungen und Lehrkräfte können sich selbst überprüfen. Alles um die interne Evaluation gibt es hier http://www.interne-evaluation.isb.bayern.de/
J
K
Klassenelternsprecher
Was genau machen eigentlich Klassenelternsprecher?
Klassenelternversammlungen
Was sind Klassenelternsprecherversammlungen?
Kolleg
Auf dem Kolleg können Erwachsene, die bereits eine Berufsausbildung besitzen in dreijährigen Vormittagsunterricht zum Abitur gelangen. Der Vorkurs vor der eigentlichen Schulzeit wird allgemein empfohlen. Somit beträgt die Schulzeit 4 Jahre.
L
Lehrergespräche
Wie bereite ich mich auf ein Eltern Lehrer Gespräch vor?
M
Mittelschule
Die Mittelschule umfasst in der Regel die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und bietet nicht nur allgemein Bildung sondern auch eine intensive Berufsorientierung. Mit dem so genannten M-Zweig (Jahrgangsstufe 7- 10) kann der mittlere Bildungsabschluss erreicht werden. Für den M-Zweig gilt ein Notendurchschnitt von 2,66 in Deutsch, Mathe und Englisch. Bei 3.00 kann eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Mit dem mittleren Bildungsabschluss kann der Weg zum Abitur eingeschlagen werden.
Mitwirkung/Abstimmung
Der Elternbeirat wirkt bei der Entscheidung mit, das heißt er wird gefragt und sollte seine Meinung klar und deutlich äußern, die Entscheidung selbst trifft aber ein anderer.
N
Nachteilsausgleich
Alles rund um den Nachteilsausgleich finden Sie hier: Nachteilsausgleich
O
Ordnungsmaßnahmen
Was sind Ordnungsmaßnahmen? Welche dürfen verwendet werden? Hier zum Download: Ordnungsmaßnahmen
P
Q
R
Realschule
Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 – 10. Verschiedene Ausbildungsrichtungen können angeboten werden, z.B. wirtschaftlich, fremdsprachlich, mathematisch-naturwissenschaftlich. Ende der 4. Klasse müssen die Schüler*innen in Mathe, Deutsch und Heimat- und Sachkundeunterricht einen Notendurchschnitt von 2,66 erreichen. Nach der Realschule kann der Weg zum Abitur eingeschlagen werden.
S
Schulfest
Eine Vorlage zur Information und zur Beteiligung der Eltern finden Sie hier: Schulfest Anschreiben Eltern
Schulanfang
Jedes Jahr kommen neue Menschen an die Schule. Eltern oder Lehrkräfte. Beide müssen sich erst orientieren und benötigen eine Übersicht über Ansprechpartner, Erreichbarkeiten etc.
Gebündelte Informationen sind notwendig. Dafür hat der NEV eine Broschüre erstellt, in der Worddatei können Elternbeiräte alle Infos über die Schule zusammentragen. Meist lohnt sich der Aufwand einmal die Broschüre auf die Schule abzustimmen, so kann sie jedes Jahr mit wenig Aufwand neu erstellt werden und den neuen Personen an der Schule ausgehändigt werden.
Die Vorlage können Sie hier downloaden: Schulanfang Vorlage 2017-18
T
U
Übertritt
Der Übertritt in den verschiedenen Schularten ist in Bayern so kompliziert, dass wir uns erlauben auf die Seite des Kultusministeriums weiterzuleiten. Dort sind die Möglichkeiten aufgelistet. https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Selbstverständlich stehen wir für Fragen zur Verfügung.
V
W
Wahlordnung
Jeder Elternbeirat ist berechtigt sich eine Wahlordnung zu geben. Einen Vorschlag finden Sie hier: Wahlordnung 2018.doc