Eltern

Wann der Elternwille wirklich zählt

Das Kultusministerium ist schon gerissen. Das bayerische Schulsystem ist ein wahrer Dschungel, mit mind. 9 verschiedenen Schularten (Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Förderschulen, Berufsschulen, Privatschulen, Berufsfachschulen).

Viele dieser Schulen sind nur mit bestimmten Notendurchschnitten in verschiedenen Jahrgangsstufen zu erreichen. Damit es richtig kompliziert wird, ist nicht nur die Jahrgangsstufe für den Übertritt an eine andere Schulart notwendig, sondern auch noch vollkommen unterschiedliche Notendurchschnitte in verschiedenen Fächern. Um das Chaos komplett zu machen, behauptet das Kultusministerium seit Jahren, der Elternwille wäre freigegeben.

Nö, nicht wirklich.

Für manche Schulen gilt, dass nur mit Zustimmung der Eltern Kinder an dieser Schulart angemeldet werden dürfen.

  1. Keiner Schulleitung (oder Lehrkraft) ist es erlaubt ein Kind an einer Förderschule anzumelden, wenn die Eltern nicht zustimmen.
  2. Privatschulen werden meist durch Eltern ausgesucht. Es ist freier Wille der Eltern (möglichst auch der Kinder) ihre Kinder auf eine (meist kostenpflichtige) Schule zu schicken, solange die Privatschule staatlich anerkannt ist und die Schulpflicht in dieser Privatschule erfüllt wird.
  3. Berufsfachschulen sind häufig auch Privatschulen, wenn die Schüler noch minderjährig sind, dürfen Eltern ihre Kinder dort anmelden, wenn Kinder und Eltern dies möchten. Wenn die Schüler volljährig sind, machen sie das freilich selbst.
  4. Einen Elternwillen, bei dem die Eltern entscheiden, ob das Kind nach der Grundschule in die Mittelschule geht oder eine andere weiterführende Schule gibt es nicht. Hier entscheidet der Notendurchschnitt in Mathe, Deutsch und HSU. Nichts anderes.
  5. Wenn ein/e GrundschülerIn im Probeunterricht für die Realschule oder das Gymnasium einen Notendurchschnitt 4 in Mathe und Deutsch erreicht, dürfen die Eltern entscheiden, ob das Kind in die entsprechende Wunschschule geht oder nicht.

Alle Infos rund um den Übertritt nicht nur in der 4. Klasse, sondern auch ab der 5. Klasse, gibt es beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Wer Fragen hat, kann sich gerne an den Nürnberger Elternverband wenden.